Herzlich Willkommen bei der KiTa Tabaluga

Die Kindertagesstätte im Herzen von Bottmingen

Kompetentes Team, familiärer Grundgedanke, kindgerechte Einrichtung, helle und freundliche Räumlichkeiten – genügend Freiraum zur Entfaltung…

News

Wir sind nun auch auf Facebook zu finden, besucht uns auf der Seite «Kita Tabaluga Bottmingen» um aktuelle Alltagsimpressionen zu sehen.

Events 2024

Liebe Eltern,

Hier informieren wir euch über die neuen Veranstaltungen fürs Jahr 2024 in der Kita Tabaluga.

  • 20. April 24 Basteln für Muttertag (alle Väter mit Kinder)
  • 23. Mai 24 Grillabend in der Kita Tabaluga (nur bei schönem Wetter)
  • 30. Sept – 04. Okt 24 Waldwoche mit den Kindern
  • 07. November 24 Laternenumzug mit Eltern und Kindern

Genauere Informationen, wie Zeit und Ablauf werden folgen.

Euer
Tabaluga Team

KITA Tabaluga

INFOS UND FAQ

FAQ

Subventionen der Gemeinde Bottmingen

Müssen bei der Gemeinde Bottmingen beantragt werden.

Eingewöhnung inklusive Anmeldegebühr

Während der Eingewöhnung wird eine Pauschale von CHF 400.00 verrechnet. Ab dem ersten Präsenztag nach der Eingewöhnung wird der normale Tarif berechnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Pädagogischen Konzept.

Tarife für Geschwister

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kita besuchen, wird für das zweite Kind eine Reduktion von 15% gewährt. Voraussetzung ist, dass beide Kinder mindestens 50% die Kita besuchen. Das ältere Kind erhält 15% Geschwisterrabatt.

Verspätete Abholung

Verspätungen kann es geben. Es ist jedoch wichtig, dass Sie uns diese sobald als möglich mitteilen. Verspätungen ausserhalb der Öffnungszeiten werden ab der 5. Minute mit 5,- CHF pro 5 Minuten verrechnet.

Anlässe und Ausflüge

Sind im Betreuungsbetrag inbegriffen.

Kündigung

Der Kitaplatz kann von beiden Seiten per Monatsende mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Gründe für eine Kündigung seitens der Heimleitung sind:

  • Wiederholte Regelverstösse gegen die Vertraglichen Regelungen trotz Vorwarnungen/Gesprächen
    Nichtbezahlung der Rechnungen nach 3 Mahnungen.
  • Wird ein KiTaplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für den nachfolgenden Monat oder die verbleibende Zeit gleichwohl bezahlt werden.
  • Nichtvorhandene Vertrauensbasis
Bezahlung der Beiträge

Die Kitabeiträge werden Ende des Monats für den folgenden Monat in Rechnung gestellt und müssen innert 10 Tagen bezahlt werden. Für die Berechnung der Monatspauschale wird von 52 Wochen/Jahr als Berechnungsbasis ausgegangen. Die vertraglich vereinbarten Wochentage werden immer verrechnet. Dies gilt auch für Feiertage, Betriebsferien und Abwesenheit der Kinder durch Krankheit, Unfall oder Ferien. Nach mehr als zweiwöchiger Krankheit oder Ferien (Betriebsferien werden nicht mit angerechnet) wird eine Reduktion von 50% gewährt. Durch z.B. Krankheit und Ferien ungenutzte Tage können nicht kompensiert werden Sollte eine Notlage (z. B. Personalmangel, Pandemie) eintreten, kann die Kita geschlossen bleiben. Die Eltern werden sofort darüber informiert.

Mitarbeiterrabatt

Vorstandsmitglieder sowie MitarbeiterInnen können mittels separaten Antrags einen Rabatt für Ihr eigenes Kind verlangen. Der Antrag wird durch den Vorstand geprüft.

Jokertage

Jede Familie verfügt pro Kind/Jahr über zwei Jokertage, sofern das Kind mehr als 20% die Kita besucht. Kinder die die Kita mit 20% besuchen verfügen über einen Jokertag. Die Jokertage sind grundsätzlich nur als ganze Tage beziehbar.

Dies sind Tage, an denen wir Ihr/e Kind/er an einem anderen Tag als im Vertrag vereinbart wurde, ohne Mehrkosten, betreuen. Um diese Jokertage einzusetzen, nehmen Sie bitte 14Tage zuvor mit der Gesamtleitung Kontakt auf. Die Jokertage sind nur möglich einzusetzen, wenn an den gewünschten Tagen auf der Gruppe noch Plätze frei sind und die Gruppensituation dies zulässt. Ende Jahr verfallen die nichteingezogenen Jokertage.

Reservationsgebühr

Länger als 6 Monate Vorreservation CHF 500-. (wird bei Antritt im ersten Monat angerechnet). Bei nicht in Anspruch nehmen des Platzes wird der Betrag nicht rückerstattet und die Kündigungsfrist muss vertragsgemäss eingehalten werden.

Anfrage

    Gewünschter Standort:

    Personalien des Kindes:

    Gewünschte Betreuungszeiten:

    TRÄGERSCHAFT

    Vereinspräsidium:

    Präsident:

    Klaus Kaiser
    Klaus Kaiser

    Beruflicher Hintergrund:

    • Sozialpädagoge HF
    • Betriebsökonom NDS NPO FH

    Mitglied Vereinsvorstand:

    Marco Stucki
    Marco Stucki

    Beruflicher Hintergrund:

    • Betriebsökonom FH
    • Head Finance und Geschäftsleitungsmitglied Johnson Controls Schweiz
    • Erfahrung in Finanz, Controlling, Marketing und Demand Management.

    Bereichsleitung/Mitglied der Geschäftsleitung

    Sandra Bönicke
    Sandra Bönicke

    Beruflicher Hintergrund:

    • Dipl. Kinderkrankenschwester
    • Langjährige Erfahrung im Gesundheitsbereich